Steuer
Die Vorabpauschale ist ein gesetzlich bestimmter Investmentertrag, auf den Steuer anfallen kann. Sie ist nicht selbst die Steuer. Ausschüttungen und Wertentwicklung begrenzen den Ansatz; auch ausschüttende Fonds können betroffen sein.
Nach § 18 InvStG erfasst die Vorabpauschale den positiven Unterschied zwischen dem begrenzten Basisertrag und den Ausschüttungen des Fonds. Der Basisertrag berücksichtigt den Wert zu Jahresbeginn und 70 Prozent des veröffentlichten Basiszinses; Wertentwicklung und Ausschüttungen begrenzen ihn.
Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die mögliche Steuerzahlung ist ein anderer Betrag als die Vorabpauschale selbst. Im Investboard-Rechner können Sie ein Szenario für die Liquiditätsplanung durchspielen. Eingaben und Modellrechnung ersetzen keine Steuerabrechnung Ihres Brokers.
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